Gemeindeversammlung
Einwohnergemeinde
Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Einwohnergemeinde. Sie wird aus allen in der Gemeinde Oberhof wohnhaften Stimmberechtigten gebildet. In der Regel tagt die Einwohnergemeindeversammlung im Sommer (Rechnungsgemeinde) und im Spätherbst (Budgetgemeinde).
Ortsbürgergemeinde
Die Ortsbürgergemeindeversammlung ist das oberste Organ der Ortsbürgergemeinde. Sie wird aus allen in der Gemeinde Oberhof wohnhaften stimmberechtigten Ortsbürgern gebildet. Die Ortsbürgergemeindeversammlung findet in der Regel unmittelbar vor der Einwohnergemeindeversammlung im gleichen Lokal statt.
Ort
Mehrzweckhalle MoosSchulstrasse 193
5062 Oberhof
Aufgaben
Die Stimmbürger/-innen haben die Möglichkeit über Voranschlag, Steuerfuss, Rechnung, Verpflichtungskredite und weitere Sachgeschäfte zu beschliessen, die in § 20 des Gemeindegesetzes abschliessend aufgezählt sind.
Ortsbürgergemeinde
Die Stimmbürger/-innen haben die Möglichkeit über Voranschlag, Rechnung und weitere Sachgeschäfte zu beschliessen, die in § 7 und 8 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden abschliessend aufgezählt sind.
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